Behandlungskosten

    

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Kosten für die Behandlung in der Naturheilpraxis

Grundsätzlich können privat versicherte Personen die Kosten der naturheilkundlichen Behandlung ganz oder teilweise von ihrer privaten Krankenversicherung erstattet bekommen. Die Rückerstattung richtet sich nach dem Umfang der Versicherung bzw. Beihilfe.

Für Personen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, bietet sich die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, welche von allen großen Versicherungsgesellschaften angeboten werden. Gerade für Kinder sind solche Zusatzversicherungen sehr preisgünstig. 

 

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 Behandlungskosten
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  • Homöopathische Erstbehandlung

                                       Erwachsene  75 Euro

                                       Kinder         50 Euro

  • Wiederholungsbehandlung              25 Euro

 

  • Raucher-bzw. Suchtentwöhnung       75 Euro