Behandlungskosten |
| Startseite | Kosten
für die Behandlung in der Naturheilpraxis
Grundsätzlich können privat
versicherte Personen die Kosten der naturheilkundlichen Behandlung ganz oder teilweise von
ihrer privaten Krankenversicherung erstattet bekommen. Die Rückerstattung richtet sich
nach dem Umfang der Versicherung bzw. Beihilfe.
Für Personen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, bietet sich die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, welche von allen großen Versicherungsgesellschaften angeboten werden. Gerade für Kinder sind solche Zusatzversicherungen sehr preisgünstig.
|
| Homöopathie | |
| Wie wirkt die Homöopathie | |
| Behandlungskosten | |
| Kontakt |
Erwachsene 75 Euro Kinder 50 Euro
|